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Satzungsänderung
07.08.2022 15:09
In der Jahreshauptversammlung am 02.09.2022 soll eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen werden.

Folgende inhaltliche Punkte sollen in der neuen Satzung geändert werden:

Einleitung
  • Bisher: nur männliche und weibliche Form berücksichtigt
  • Neu: männliche, weibliche und diverse Form berücksichtigt -> gesetzliche Vorgabe ab 2023
§ 8 Die Mitgliederversammlung
  • Bisher: geheime Wahl nur wenn mindestens 10 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies einfordert
  • Neu: grundsätzlich geheime Wahl
§ 9 der Gesamtvorstand
  • Bisher: Vorstand i. S. d. § 26 BGB = 1. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender (2. Vorsitzende)
  • Neu: Vorstand i. S. d. § 26 BGB = zwei bis drei gleichberechtigte Vorstände -> die Aufgaben (z.B. Einberufung Mitgliederversammlung, Gesamtvorstandssitzungen etc.) bleiben unberührt, sie werden in Zukunft nur auf gleichberechtigte Vorstände übertragen.
§ 16 In-Kraft-Treten
  • Bisher: tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft
  • Neu: tritt unmittelbar nach Mitgliederversammlung am 02.09.2022 in Kraft -> Vorteil, eine zweite Mitgliederversammlung nach Eintragung ist nicht notwendig. Wahlen neuer Vorstände mit geänderter Satzung können ebenfalls am 02.09.2022 stattfinden.“



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